Als Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien müssen Sie sicherstellen, dass Händler und Behandlungseinrichtungen kostenfreie Rückgabemöglichkeiten für diese Batterien bereitstellen und die zurückgenommenen Batterien ordnungsgemäß verwerten.
Wenn Sie eine Registrierung für Fahrzeug- oder Industriebatterien beantragen, müssen Sie im Rahmen des Registrierungsantrags angeben, dass Sie eine Rückgabemöglichkeit eingerichtet haben und wie berechtigte Personen darauf zugreifen können. Je nachdem, wie Sie die Rückgabemöglichkeit gestaltet haben, können Sie im ear-Portal die entsprechenden Informationen angeben:
- Rückgabemöglichkeit nach § 8 Absatz 1 BattG: Hier erklären Sie, wie oft die Abholung erfolgt und welche Mindestabholmengen gelten. Geben Sie hier die Kontaktdaten an, unter denen die Rücknahme angemeldet werden kann.
- Abweichende Vereinbarung nach § 8 Absatz 2 BattG: Hier müssen Sie angeben, von welchen gesetzlichen Anforderungen Sie abweichen (zum Beispiel: vollständiger Verzicht auf Rückgabemöglichkeit, Kostenfreiheit, Zumutbarkeit …).