Wichtig: Die Genehmigung eines Eigenrücknahmesystems gilt nur für die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, die dieses zum Zeitpunkt der Genehmigung betreiben. Wenn zusätzliche Hersteller bzw. Bevollmächtigte ein bereits genehmigtes Eigenrücknahmesystem mit betreiben möchten, muss eine Änderungsgenehmigung vom Eigenrücknahmesystem beantragt werden.
Genehmigungsanträge und alle nötigen Informationen können ausschließlich elektronisch über das ear-Portal eingereicht werden. Änderungen im Antrag oder die Einstellung des Betriebs müssen unverzüglich an die stiftung ear gemeldet werden. Genehmigte Eigenrücknahmesysteme werden regelmäßig überprüft, spätestens alle drei Jahre.
Die stiftung ear trifft Anordnungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Verwertungsanforderungen dauerhaft sicherzustellen.