Wozu die „insolvenzsichere Garantie"?
Elektro-Altgeräte werden in Deutschland in der Regel vom Verbraucher auf den Wertstoffhöfen der Kommunen abgegeben. Dort werden Sie von den bei der stiftung ear registrierten Herstellern abgeholt, die sich um die Entsorgung kümmern müssen. Die Hersteller sind also für die Finanzierung der Entsorgung verantwortlich. Doch was passiert, wenn in einer Geräteart einmal kein Hersteller bei der stiftung ear mehr registriert ist?
Für diesen Fall (Garantiefall) gibt es die sogenannte „insolvenzsichere Garantie“, die von jedem Hersteller von Geräten für den privaten Gebrauch (b2c-Geräte) bei seiner Registrierung und anschließend kalenderjährig nachzuweisen ist. Im Garantiefall werden diese Garantien verwertet und sichern so den Kommunen die Finanzierung der Altgeräteentsorgung.