Mit Abgabe Ihrer Jahres-Statistik-Mitteilung tragen Sie wesentlich zur Erfüllung der von der EU vorgegebenen Sammel- und Verwertungsziele bei. Nicht erfolgte Mitteilungen wirken sich negativ auf diese Ziele aus. Dies kann bis hin zu Strafzahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EU führen, die letztendlich aus Steuergeldern beglichen werden müssen und uns somit alle betreffen.
Jahres-Statistik-Mitteilung abgeben
Einmal im Jahr, üblicherweise Anfang Februar, erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die Öffnung des ear-Portals für die Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung. Die Mitteilung muss grundsätzlich bis zum 30. April des jeweiligen Jahres für das Vorjahr abgegeben werden. Nach dieser Frist überprüfen wir alle Mitteilungen und leiten diese an das Umweltbundesamt weiter. Von dort gehen die Daten zur Europäischen Kommission.
Die Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung ist für Sie kostenlos.
Wie erfolgt die Mitteilung?
Die Abgabe erfolgt unkompliziert im ear-Portal. Sie benötigen lediglich Ihre Zugangsdaten für das ear-Portal und die konkreten Rücknahmemengen und Recyclingangaben, welche Sie von Ihrem/Ihren Dienstleister(n) erhalten. Sie können die erfassten Daten bis zum Ende der Abgabefrist bearbeiten und korrigieren. Detaillierte Informationen und Hilfestellungen finden Sie in den nachfolgenden Videoanleitungen.
Jahres-Statistik-Mitteilung Schritt für Schritt
Melden Sie sich mit Ihrem “Mein Unternehmenskonto” oder Ihren Zugangsdaten (Benutzer ID und Passwort) am ear-Portal an und navigieren Sie in den Portalaufgabenbereich. Von dort aus führt Sie das ear-Portal durch die einzelnen Eingabemasken. Die nachfolgenden Videoanleitungen unterstützen Sie. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Jahres-Statistik-Mitteilung durch Klicken auf die Schaltfläche "Jahres-Statistik-Mitteilung abschließen" auch tatsächlich abzugeben.
Anleitung Hersteller B2B - Jahres-Statistik-Mitteilung
Anleitung Hersteller B2C – Jahres-Statistik-Mitteilung
Anleitung Vertreiber - Jahres-Statistik-Mitteilung
Anleitung Erstbehandlungsanlage - Jahres-Statistik-Mitteilung
Anleitung örE - Jahres-Statistik-Mitteilung
FAQs für die Jahres-Statistik-Mitteilung
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bitte prüfen Sie, ob sie für mehrere Accounts als Hauptansprechpartner angegeben sind und noch nicht bei allen Verpflichteten die Jahres-Statistik-Mitteilung erledigt haben. Kontrollieren Sie nochmals, ob sie die Jahres-Statistik-Mitteilung tatsächlich über die rote Schaltfläche auch abgegeben haben. In diesem Fall besteht keine Aufgabe mehr im Portalaufgabenbereich.
Es handelt sich nicht um einen Systemfehler. Das ear-Portal fordert dann, wenn sie Angaben unverändert übernehmen dazu auf, diese zu prüfen und nochmals zu bestätigen. Wenn Sie die Schaltfläche nochmals drücken, werden die Angaben gespeichert.
Wir erinnern alle Verpflichteten an die Abgabe. Wenn Sie keine Nachricht erhalten haben, dann loggen Sie sich bitte in das ear-Portal ein und prüfen Sie bitte umgehend Ihre hinterlegten Kontaktdaten.
Nein. Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, die wir nicht verlängern können.
Eine nicht abgegebene Jahres-Statistik-Mitteilung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Umweltbundesamt kann ein Bußgeld verhängen.
Ja, auch eine Nullmenge muss gemeldet werden.
Ja, die Pflicht die Jahres-Statistik-Mitteilung abzugeben, besteht für jeden Hersteller/Bevollmächtigten der zu irgendeinem Zeitpunkt im Berichtsjahr registriert war.