Antrag der Aufhebung im Portal
Wenn Sie Ihre WEEE-Registrierung nicht mehr benötigen, etwa weil Sie keine Elektrogeräte mehr verkaufen, beantragen Sie bitte die Aufhebung Ihrer Registrierungen im ear-Portal. Geben Sie dabei an, ab wann und aus welchem Grund die Registrierung nicht mehr benötigt wird (z.B. aufgrund der endgültigen Einstellung des Verkaufs von Elektrogeräten).
Wichtig: Ihre Pflicht, Ihre monatlich in den Verkehr gebrachten Gerätemengen im ear-Portal zu melden, bleibt bestehen, bis im Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten Ihr “Marktaustrittsdatum” veröffentlicht wird. Sie endet nicht bereits mit der Beantragung der Registrierungsaufhebung! Wenn Sie keine Elektrogeräte mehr verkaufen, geben Sie einfach die Menge “null” an.