Grundsätzlich sind Sie selbst verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob:
- die Elektrogeräte, die von Ihnen in Verkehr gebracht werden sollen, unter das ElektroG fallen und/oder
- Sie als Hersteller registrierungspflichtig sind.
Im Einzelfall kann dies jedoch schwierig sein. Daher kann in Zweifelsfällen eine verbindliche kostenpflichtige Bescheinigung über die Registrierungspflicht - ein sogenannter Feststellungsbescheid - bei der stiftung ear beantragt werden.