Beantragen Sie eine Registrierung für Elektro- und Elektronikgeräte, die nur in gewerblichen Umgebungen und nicht in privaten Haushalten verwendet werden (b2b-Geräte), müssen Sie im Rahmen der Antragstellung glaubhaft machen, dass die Geräte nicht in privaten Haushalten genutzt werden.
Dazu nehmen Sie bitte zu folgenden Punkten Stellung: