Als Hersteller von Geräten, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden (b2b-Geräte), sind Sie verpflichtet, diese Geräte vom Endnutzer zurückzunehmen, wenn sie zu Abfall geworden sind. Dazu müssen Sie für die Altgeräte eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen. Bereits bei der Stellung Ihres Registrierungsantrags müssen Sie angeben, wie die Rücknahme der Altgeräte aussieht (sogenanntes Rücknahmekonzept).
Rücknahmekonzept
Hierfür beschreiben Sie bitte die konkrete Ausgestaltung der Ihrerseits geschaffenen Rückgabemöglichkeiten (beispielsweise ggf. bereits bestehende Entsorgungsvereinbarungen mit zertifizierten Erstbehandlungsanlagen, sowie die Möglichkeiten des Endnutzers zur Abgabe des Altgerätes etc.). Beauftragen Sie einen Dritten, so sind die Daten des Dritten ebenfalls anzugeben.
Wichtig: Auch als bereits mit einer b2b-Geräteart registrierter Hersteller müssen ein Rücknahmekonzept im ear-portal hinterlegen. Haben Sie Ihrer bestehenden Registrierung in einer b2b-Geräteart bislang kein Rücknahmekonzept beigefügt, müssen Sie nun damit rechnen, dass die stiftung ear kostenpflichtig den Widerruf Ihrer b2b-Registrierung(en) prüft und Sie Ihre Registrierung(en) daraufhin verlieren könnten.