Kabinett beschließt neues Batteriegesetz – Registrierungspflicht für Batteriehersteller

Am 20.05.2020 hat das Kabinett den Entwurf für ein neues Batteriegesetz beschlossen. Das Gesetz soll nun möglichst zügig den Bundestag passieren und zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Neben Neuerungen im Bereich der Rücknahmesysteme Geräte-Altbatterien tritt anstelle der bisherigen Anzeigepflicht beim Umweltbundesamt (UBA) eine Registrierungspflicht für Hersteller von Geräte-, Fahrzeug und Industriebatterien. Die Aufgabe der Herstellerregistrierung soll nach einer Beleihung durch das UBA die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) wahrnehmen.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Genehmigung von Rücknahmesystemen. Diese soll nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 für bereits genehmigte Rücknahmesysteme künftig ebenfalls durch die stiftung ear erfolgen. Neu in den Markt tretende Herstellerrücknahmesysteme werden ab dem 01.01.2021 durch die stiftung ear genehmigt.

Die neue Registrierungspflicht gilt ab dem 01.01.2022, allerdings nur für diejenigen Batteriehersteller, die bereits ordnungsgemäß beim Umweltbundesamt angezeigt sind sind. Neu in den Markt tretende Batteriehersteller und Batteriehersteller, deren Daten beim Umweltbundesamt nicht dem aktuellen Stand entsprechen, müssen bereits zum 01.01.2021 bei der stiftung ear registriert sein.

Ab heute und und in den kommenden Wochen und Monaten informieren wir Sie laufend zu den aktuellen Entwicklungen unter Service Vorinformation BattG. Dort finden Sie demnächst auch detailliertere Informationen zum Ablauf des Registrierungsprozesses.

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