Veröffentlichungspflicht der Eigenrücknahmesysteme
Unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Sie jährlich bis zum 31.05. auf Ihrer Internetseite folgende Informationen veröffentlichen:
- die Eigentums- und Mitgliederverhältnisse
- die von den Mitgliedern geleisteten finanziellen Beiträge je in Verkehr gebrachter Gerätebatterie oder je in Verkehr gebrachter Masse an Gerätebatterie
- das Verfahren für die Auswahl von Entsorgungsdienstleitungen
- die im eigenen System erreichten Recyclingeffizienzen
Zusätzlich müssen Sie auch Ihre Erfolgskontrolle – innerhalb eines Monats nach der Vorlage beim
– auf Ihrer Homepage veröffentlichen.