Wenn Sie eine Gerätebatterie-Registrierung benötigen, müssen Sie im Registrierungsprozess Ihre Teilnahme an einem genehmigten Eigenrücknahmesystem nachweisen.
Laut dem Batteriegesetz (BattG) ist jeder Hersteller von Gerätebatterien oder dessen Bevollmächtigter verpflichtet, ein eigenes Rücknahmesystem für Altgerätebatterien einzurichten und zu betreiben, um den gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen nachzukommen. Dieses Eigenrücknahmesystem muss von der stiftung ear genehmigt werden.
Es ist möglich, dass mehrere Hersteller oder Bevollmächtigte bei der Einrichtung und dem Betrieb ihres Eigenrücknahmesystems zusammenarbeiten, indem sie einen gemeinsamen Dritten beauftragen. Um Ihre Rücknahmeverpflichtungen zu erfüllen, können Sie sich daher auch einem bereits genehmigten Eigenrücknahmesystem anschließen.
Die genehmigten Eigenrücknahmesysteme finden Sie in diesem Verzeichnis: