Batteriearten
Das
unterscheidet 3 Batteriearten: Fahrzeug-, Industrie- und Gerätebatterien.- Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Unter Fahrzeugen sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein, zu verstehen (§ 2 Absatz 4 BattG).
- Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeugbatterien sind keine Industriebatterien (§ 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 BattG). Bei Akkus für Elektrofahrräder und Pedelecs handelt es sich somit um Industriebatterien.
- Gerätebatterien sind Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Fahrzeug- und Industriebatterien sind keine Gerätebatterien (§ 2 Absatz 6 BattG). Eine besondere Art der Gerätebatterie sind Knopfzellen. Knopfzellen sind kleine, runde Gerätebatterien, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe (§ 2 Absatz 7 BattG).
Auf Batterien, die keine Fahrzeug-, Industrie- oder Gerätebatterien sind, sind die Vorschriften über Industriebatterien anzuwenden (§ 2 Absatz 5 Satz 3 BattG).
Folgender Entscheidungsbaum dient zur Abgrenzung der einzelnen Batteriearten. Er gilt für Batterien, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen: