Pflichten als Hersteller herausfinden
Sind Sie Hersteller von Elektrogeräten oder Batterien? Dann tragen Sie eine wichtige Verantwortung im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Pflichten und Anforderungen auf Sie zukommen. Angefangen bei der richtigen Registrierung. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und zur richtigen Entsorgung und Rücknahme von Elektrogeräten und Batterien beitragen können.
Hersteller nach dem ElektroG ist:
- Der Produzent, der Elektrogeräte unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke herstellt und in Deutschland verkauft.
- Jemand, der Elektrogeräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland vertreibt oder weiterverkauft. Aber: Wenn der Name oder die Marke des Herstellers auf dem Gerät erscheint, wird der Anbieter oder Weiterverkäufer nicht als Hersteller betrachtet.
- Ein Importeur, der Elektrogeräte aus dem Ausland erstmals auf dem deutschen Markt anbietet.
- Jemand, der Elektrogeräte direkt an Endnutzer in Deutschland verkauft und nicht in Deutschland ansässig ist.
Die gleiche Verantwortung wie ein Hersteller hat ein Vertreiber, der Elektrogeräte von nicht registrierten Herstellern ohne ordnungsgemäße Registrierung zum Verkauf anbietet.
Besondere Herstellerkonstellationen:
OEM
Ein Produzent, der seine Produkte ohne Aufbringung seiner eigenen Marke herstellt (z. B. Original Equipment Manufacturer – OEM), gilt nicht als Hersteller nach dem ElektroG. Stattdessen ist der Kunde des Produzenten, der das Produkt unter seiner eigenen Marke vertreibt, der Hersteller.
Werbemittellieferant
Ein Lieferant von Werbemitteln kann als Hersteller registriert werden, wenn er die Elektrogeräte selbst herstellt und seine eigene Marke darauf anbringt. Wenn der Lieferant jedoch Elektrogeräte ausschließlich unter der Marke des Kunden herstellt, ist der Kunde der Hersteller.
Assembler
Auch Unternehmen, die Elektrogeräte aus verschiedenen Teilen zusammenbauen (Assembler), können als Hersteller gelten. Wenn der Assembler Teile verwendet, für die der Hersteller in Deutschland registriert ist, müssen die Teile entsprechend gekennzeichnet bleiben.
Hersteller nach dem BattG ist:
Hersteller ist jeder, der Batterien in Deutschland zum ersten Mal verkauft, egal auf welche Weise. Vertreiber und Zwischenhändler, die Batterien von Herstellern anbieten, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, werden ebenfalls als Hersteller betrachtet.
Hersteller, die ihren Sitz im Ausland haben, sind grundsätzlich ebenfalls registrierungspflichtig. Allerdings können sie, wenn sie keine Niederlassung in Deutschland haben, einen Bevollmächtigten beauftragen, welcher die gesetzlichen Pflichten übernimmt.
Besondere Herstellerkonstellationen:
Batteriesätze
Für Batteriezellen, die ausschließlich für die Montage in Batteriesätzen verwendet werden, muss sich nicht der Hersteller der Batteriezellen registrieren, sondern der Hersteller des Batteriesatzes.
Eingebaute Batterien
Werden Batterien in andere Produkte integriert, ist der Hersteller der Batterie oft ein anderer als der Hersteller des Produkts.
- Trägt die Batterie dieselbe Marke wie das Produkt oder wurde sie nach speziellen Anforderungen des Produktherstellers gefertigt, ist der Hersteller des Produktes auch für die Registrierung der Batterie verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn für den Kunden auf den ersten Blick nur die Marke des Produkts erkennbar ist.
- Weicht die Marke der Batterie von der des Produktes ab und ist dies auch erkennbar, ist dagegen der Hersteller der Batterie registrierungspflichtig.
Eigenmarkenbatterien
Werden Batterien speziell für Handelsunternehmen unter deren Eigenmarke von einem Dritten hergestellt, so ist das Handelsunternehmen zur Registrierung der Batterien verpflichtet. Gleiches gilt, wenn Batterien speziell für andere Auftraggeber hergestellt werden. Registrierungspflichtig ist auch hier der Auftraggeber.
Einfuhr von Batterien zur Verwendung im Gewerbebetrieb
Werden Batterien zur Nutzung im eigenen Gewerbebetrieb aus dem Ausland eingeführt, so ist der ausländische Lieferant als Hersteller registrierungspflichtig.
Themen für Hersteller nach dem BattG
FAQs zu Pflichten als Hersteller herausfinden
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Nein, die Registrierung in Deutschland nach dem ElektroG und dem BattG ist nur in Deutschland gültig, da jeder EU-Mitgliedsstaat die für die Registrierung geltenden Regelungen selbstständig in nationales Recht umgesetzt hat. Daher gilt eine Registrierung immer nur im jeweiligen Land.
Ja, als registrierter ElektroG-Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter können Sie beispielsweise über Sie betreffende Regelungsvorschläge abstimmen oder sich auch selbst aktiv in sogenannten Expertengremien einbringen. Details können Sie der Gemeinsamen Geschäftsordnung entnehmen.
Nein, die Teilnahme ist nicht verpflichtend, allerdings bietet Ihnen das ElektroG als registrierte ElektroG-Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte Mitwirkungsrechte an der stiftung ear als Gemeinsamer Stelle. Damit haben Sie die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen aktiv an der Umsetzung des Gesetzes teilzunehmen.
Die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen über Regelsetzungsvorhaben erfolgt ausschließlich elektronisch über das ear-Portal. Über eine entsprechende Aufgabe in Ihrem Postfach können Sie an der Abstimmung teilnehmen. Im Anschluss führt Sie das ear-Portal durch den Abstimmungsvorgang.