Anwendungsbereich des ElektroG

Welche Produkte fallen unter das Gesetz?

Seit dem 15.08.2018 fallen sämtliche Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG (sogenannter offener Anwendungsbereich oder Open Scope) – es sei denn, sie sind explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgenommen.

Elektrogeräte

Ihre Produkte sind Elektrogeräte, wenn sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und

  • zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
  • der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.

Das ElektroG erfasst damit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte; diese

  • erfüllen eine eigenständige Funktion,
  • sind für eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und 
  • ihr Einbau kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen. 

Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile nicht unter das Gesetz.

Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät erleichtern soll. Er steht Ihnen auf den Internet-Seiten des EWRN in Englischer Sprache zum Download zur Verfügung.

Bausätze fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie für den Endnutzer in Verkehr gebracht werden und daraus ein Elektrogerät zusammengesetzt werden kann, das seinerseits in den Anwendungsbereich fällt.

Ebenso fallen Batterien nicht in den Anwendungsbereich. Sie und manche Batterien enthaltende Elektrogeräte unterfallen einem anderen Entsorgungsregime (BattG). Eine Anwendungshilfe zur Abgrenzung, ob Batterien bzw. Elektrogeräte, die Batterien enthalten, in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) oder des Batteriegesetzes (BattG) fallen, steht Ihnen zum Download zur Verfügung.