Lampen
Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des
sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen
- Gasentladungslampen
- LED-Lampen
- Leuchtstofflampen
- Natriumdampflampen
Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können
- Entladungslampen
- Kompaktleuchtstofflampen (sog. Energiesparlampen)
- Metalldampflampen
- Neonlampen
- Quecksilberdampflampen
- UVC-Lampen für Aquarien, Teiche, Hobby
Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können
- LED-Lampen (auch mit Zusatzfunktionen z.B. LED-Lampe mit Lautsprecher)
- LED-Filament-Lampen (LED-Fadenlampen)
Lampen für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten
- Gasentladungslampen/LED-Lampen für öffentliche Straßenbeleuchtung
- Speziallampen für medizinische und industrielle Zwecke
Fehlinterpretation/Elektrogeräte, die nicht in die Kategorie 3 fallen
- Der Begriff „Lampe" wird oft für Geräte benutzt, die eigentlich Leuchten sind (z.B. Schreibtisch„lampe", Taschen„lampe"). Leuchten werden den Kategorien 4 oder 5 zugeordnet.
- Lampen, die fest in Leuchten eingebaut sind, und nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird, gehören zur Leuchte und fallen mit dieser in die Kategorie 4 oder 5.
- Herkömmliche Glühlampen und Halogenglühlampen fallen nicht den Anwendungsbereich (§ 2 Absatz 2 Nummer 3 ElektroG).