Lampen

Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des ElektroG sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).

Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen

  • Gasentladungslampen 
  • LED-Lampen
  • Leuchtstofflampen
  • Natriumdampflampen

Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können

  • Entladungslampen 
  • Kompaktleuchtstofflampen (sog. Energiesparlampen) 
  • Metalldampflampen
  • Neonlampen  
  • Quecksilberdampflampen 
  • UVC-Lampen für Aquarien, Teiche, Hobby

Lampen, außer Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können

  • LED-Lampen (auch mit Zusatzfunktionen z.B. LED-Lampe mit Lautsprecher)
  • LED-Filament-Lampen (LED-Fadenlampen)

Lampen für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten

  • Gasentladungslampen/LED-Lampen für öffentliche Straßenbeleuchtung 
  • Speziallampen für medizinische und industrielle Zwecke

Fehlinter­pretation/Elektro­geräte, die nicht in die Kategorie 3 fallen

  • Der Begriff „Lampe" wird oft für Geräte benutzt, die eigentlich Leuchten sind (z.B. Schreibtisch„lampe", Taschen„lampe"). Leuchten werden den Kategorien 4 oder 5 zugeordnet.
  • Lampen, die fest in Leuchten eingebaut sind, und nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird, gehören zur Leuchte und fallen mit dieser in die Kategorie 4 oder 5. 
  • Herkömmliche Glühlampen und Halogenglühlampen fallen nicht den Anwendungsbereich (§ 2 Absatz 2 Nummer 3 ElektroG).