Registrierung von Herstellern und Bevollmächtigten
Die Registrierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die sowohl für privat (b2c) als auch für gewerblich (b2b) nutzbare
erforderlich ist.Nachfolgend erfahren Sie, wann Sie diese benötigen, wie der Registrierungsprozess abläuft und welche Pflichten sich aus der Registrierung ergeben.
Registrierungspflicht
Sie sind registrierungspflichtig, wenn Sie
- Hersteller im Sinne des sind und
- die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen.
Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen (siehe Was bedeutet Inverkehrbringen im Sinne des ElektroG?), mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte „Genehmigung“ besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten. Eine „kollektive“ Registrierung mehrerer Hersteller/ ist nicht möglich.