Registrierung von Herstellern und Bevollmächtigten

Die Registrierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die sowohl für privat (b2c) als auch für gewerblich (b2b) nutzbare Elektrogeräte erforderlich ist.

Nachfolgend erfahren Sie, wann Sie diese benötigen, wie der Registrierungsprozess abläuft und welche Pflichten sich aus der Registrierung ergeben.

Registrierungspflicht

Sie sind registrierungspflichtig, wenn Sie

  • Hersteller im Sinne des ElektroG sind und
  • die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen.

Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen (siehe Was bedeutet Inverkehrbringen im Sinne des ElektroG?), mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte „Genehmigung“ besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten. Eine „kollektive“ Registrierung mehrerer Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter ist nicht möglich.

How-to-Videos

Ich will elektrische Produkte in Deutschland verkaufen. Worauf muss ich achten? siehe

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