Möchten Sie als ausländisches Unternehmen Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr bringen, können Sie sich nicht selbst registrieren. Sie benötigen dazu einen Bevollmächtigten, der in Deutschland ansässig ist und Ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Hersteller übernimmt.
Durch die Beauftragung eines Bevollmächtigten in Deutschland und die Bestätigung der Beauftragung durch die stiftung ear werden Ihre gesetzlichen Verpflichtungen dann auf den ausgewählten inländischen Bevollmächtigten übertragen.