Open-Scope-Elektrogeräte
Sogenannte Open-Scope-Elektrogeräte, also solche Elektrogeräte, die erst seit dem 15.08.2018 in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, können bereits ab dem 15.08.2018 als Altgeräte an den Sammelstellen eines
Die Zuweisung der Open-Scope-Altgeräte zu den bisherigen Gruppen wird bis zum 31.11.2018 durch den örE vorgenommen und orientiert sich an § 46 Absatz 6 Satz 1 ElektroG. Ab 01.12.2018 erfolgt die Zuweisung nach den neuen Gruppen.
Zusätzliche Hilfestellung finden Sie in der Handlungshilfe des Umweltbundesamts für örE.