Open-Scope-Elektrogeräte

Sogenannte Open-Scope-Elektrogeräte, also solche Elektrogeräte, die erst seit dem 15.08.2018 in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, können bereits ab dem 15.08.2018 als Altgeräte an den Sammelstellen eines örE anfallen. ÖrE müssen die Rücknahme dieser Altgeräte ab 15.08.2018 gewährleisten. 
Die Zuweisung der Open-Scope-Altgeräte zu den bisherigen Gruppen wird bis zum 31.11.2018 durch den örE vorgenommen und orientiert sich an § 46 Absatz 6 Satz 1 ElektroG. Ab 01.12.2018 erfolgt die Zuweisung nach den neuen Gruppen.

Zusätzliche Hilfestellung finden Sie in der Handlungshilfe des Umweltbundesamts für örE.