Mitteilungspflichten

Ab Mitteilungsmonat Dezember 2018 geben Sie die Eigenverwertungsmitteilungen für die neuen Kategorien und neuen Gruppen ab.

Die Jahres-Statistik-Mitteilung für das Kalenderjahr 2018 ist dann im Jahr 2019 für die neuen Kategorien und Gruppen abzugeben.