Informationspflichten

Als Vertreiber, der nach ElektroG zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet ist, müssen Sie Ihre Kunden informieren über 

  • die Pflicht, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und nicht festverbaute Batterien bzw. Akkus sowie Lampen vorher zu entnehmen und getrennt zu entsorgen;
  • die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten;
  • die Eigenverantwortung der Endnutzer hinsichtlich der Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten;
  • die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne.