Informationspflichten
Als Vertreiber, der nach ElektroG zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet ist, müssen Sie Ihre Kunden informieren über
- die Pflicht, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und nicht festverbaute Batterien bzw. Akkus sowie Lampen vorher zu entnehmen und getrennt zu entsorgen;
- die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten;
- die Eigenverantwortung der Endnutzer hinsichtlich der Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten;
- die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne.