Was ist der Bevollmächtigte?
Ausländische Hersteller, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen wollen, können sich nicht selbst registrieren lassen. Die Registrierung und die Übernahme der weiteren gesetzlichen Pflichten muss durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Ausländische Hersteller müssen, bevor sie Elektrogeräte in Deutschland verkaufen können, also immer einen sogenannten Bevollmächtigten beauftragen, der ihre gesetzlichen Pflichten dann übernimmt.
Bei dem Bevollmächtigten muss es sich um eine zuverlässige und handlungsfähige Rechtsperson (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) handeln, die in Deutschland niedergelassen ist.