Alle Elektrogeräte fallen unter das ElektroG. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein Gerät explizit ausgenommen ist.
Für welche Produkte gilt das ElektroG?
Elektrogeräte
- Ihre Produkte sind Elektrogeräte, wenn sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und
- zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
- der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
Das ElektroG erfasst nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Fertiges Elektrogerät oder nur Bauteil?
Elektrogeräte sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte.
Ein Endgerät erkennt man daran, dass es
- eine eigenständige Funktion erfüllt,
- für eine Verwendung oder einen Einbau durch Endnutzer vorgesehen ist, und
- sein Einbau auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen kann.
Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile nicht unter das Gesetz.
Ein Bausatz gilt als Elektrogerät, wenn er vom Endnutzer zu einem Elektrogerät zusammengesetzt werden kann.
Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät erleichtern soll.
Batterien fallen nicht unter das ElektroG, sondern unter das Batteriegesetz (BattG). Eine Anleitung zur Unterscheidung, ob Batterien oder Batterien enthaltende Elektrogeräte dem ElektroG oder dem BattG unterliegen, steht zum Herunterladen bereit.