Alle Batterien fallen unter das BattG. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Batterie explizit ausgenommen ist.
Batterien sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
Das BattG gilt auch für
- Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind
- Batteriesätze
Ein Batteriesatz ist eine Gruppe von Batterien, die so miteinander verbunden oder in einem Außengehäuse zusammengebaut sind, dass sie eine vollständige, vom Endnutzer nicht zu trennende oder zu öffnende Einheit bilden.