Das BattG gilt nicht für Batterien, die verwendet werden in:
- Ausrüstungsgegenständen, die mit dem Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland in Zusammenhang stehen
- Waffen, Munition oder Wehrmaterial, es sei denn, diese werden nicht speziell für militärische Zwecke beschafft oder eingesetzt
- Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz im Weltraum