Folgende Produkte fallen nicht unter das Gesetz:
- Geräte, die der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dienen einschließlich Waffen, Munition und Wehrmaterial, die nur für militärische Zwecke bestimmt sind
- Geräte, die als Teil in ein anderes Gerät, das vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist oder nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt, in dieses eingebaut sind und ihre Funktion nur speziell als Teil dieses anderen Gerätes erfüllen können
- Glühlampen
- Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum
- ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
- ortsfeste industrielle Großanlagen
Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung
Aber Achtung: das Gesetz gilt für elektrische Zweiräder, für die keine Typengenehmigung erforderlich ist!
- bewegliche Maschinen
- Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung speziell entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden
- medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, bei denen zu erwarten ist, dass sie vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden
- aktive implantierbare medizinische Geräte