Eine Registrierung pro Batterieart
Benötigen Sie eine Batterie-Registrierung, so beantragen Sie diese nicht für jeweils eine einzelne Batterie, sondern jeweils für eine Batterieart. Eine Batterieart ist ein Oberbegriff für bestimmte Batterien.
Benötigen Sie eine Batterie-Registrierung, so beantragen Sie diese nicht für jeweils eine einzelne Batterie, sondern jeweils für eine Batterieart. Eine Batterieart ist ein Oberbegriff für bestimmte Batterien.
Das BattG unterscheidet 3 Batteriearten: Fahrzeug-, Industrie- und Gerätebatterien.
Eine Fahrzeugbatterie ist eine Batterie, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung eines Fahrzeugs bestimmt ist. Unter Fahrzeug ist ein Landfahrzeug zu verstehen, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
Fahrzeugbatterie
Eine Industriebatterie ist eine Batterie, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt ist. Bei einem Akku für Elektrofahrräder und Pedelecs handelt es sich somit um eine Industriebatterie.
Industriebatterie
Eine Gerätebatterie ist eine Batterie, die gekapselt ist und in der Hand gehalten werden kann. Eine besondere Art der Gerätebatterie ist die Knopfzelle. Eine Knopfzelle ist eine kleine, runde Gerätebatterie, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe.
Gerätebatterie
Eine Batterie, die keine Fahrzeug-, Industrie- oder Gerätebatterie ist, ist als Industriebatterie einzustufen
Alternativ nutzen Sie gerne die folgende PDF-Grafik zur Batterie-Zuordnung: