Pflichten für sämtliche Hersteller
Einmal registriert, haben Sie verschiedene Aufgaben, die teilweise davon abhängen, für welche Arten von Geräten Sie registriert sind. Welche Aufgaben dies sind, sehen Sie im Folgenden.
Einmal registriert, haben Sie verschiedene Aufgaben, die teilweise davon abhängen, für welche Arten von Geräten Sie registriert sind. Welche Aufgaben dies sind, sehen Sie im Folgenden.
Immer im Februar werden Sie zur Abgabe einer Jahres-Statistik-Mitteilung für das jeweilige Vorjahr (Berichtsjahr) aufgefordert. Diese Aufgabe erledigen Sie dann - wie alle anderen Aufgaben auch - im ear-Portal. Dazu haben Sie Zeit bis Ende April.
Neben der Jahres-Statistik-Mitteilung müssen Sie uns einige weitere Daten melden. Welche dies sind und wann Sie übermittelt werden müssen, sehen Sie hier.
Damit wir Sie immer erreichen können, halten Sie bitte unbedingt Ihre Unternehmensdaten im ear-Portal stets aktuell. Aber Achtung: Die Änderung Ihres Unternehmensnamens können Sie nicht selbst vornehmen. Teilen Sie uns Änderungen Ihres Unternehmensnamens, der Rechtsform Ihres Unternehmens oder sonstige gesellschaftsrechtliche Veränderungen im ear-Portal im Menü unter dem Reiter Unternehmensdaten mit. Laden Sie dort aussagekräftige Unterlagen (Verträge, historische Handelsregisterauszüge) hoch. Die stiftung ear prüft dann, ob eine Übernahme der Registrierung und damit der Registrierungsnummer möglich ist. Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung Gebühren anfallen können. Ist eine Änderung möglich, werden die Unternehmensdaten durch die stiftung ear geändert. Im Übrigen ist gegebenenfalls eine neue Registrierung zu beantragen. Je früher Sie der stiftung ear anstehende gesellschaftsrechtliche Änderungen mitteilen, umso mehr Zeit haben Sie, eine gegebenenfalls erforderliche neue Registrierung zu beantragen.
Kennzeichnen Sie Elektrogeräte, die Sie auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen, vorher so, dass Sie als Hersteller eindeutig zu identifizieren sind und versehen Sie sie dauerhaft mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Eine Datumsangabe unterhalb dieses Symbols gibt den Zeitpunkt an, ab dem die Elektrogeräte in Verkehr gebracht wurden. Ersatzweise kann ein ausgefüllter Balken angebracht werden.
Das Umweltbundesamt stellt das Symbol zur Kennzeichnung von Produkten, die nicht in den Hausmüll gehören, als PNG-Datei zur Verfügung,
Wenn Sie als Hersteller selbst Altgeräte zurücknehmen, müssen Sie Ihre Sammelstellen mit einem speziellen Sammelstellenlogo kennzeichnen. Das Logo können Sie hier herunterladen.
Die übrigen Pflichten unterscheiden sich danach, ob Sie Geräte in Verkehr bringen, die zumindest auch im privaten Haushalt genutzt werden können (b2c-Geräte) oder, ob die Geräte ausschließlich in gewerblichen Umgebungen genutzt werden (b2b-Geräte).
Sind Sie für Geräte registriert, die in privaten Haushalten genutzt werden können, weisen Sie bei der Registrierung eine insolvenzsichere Garantie nach. Diese Garantie muss auch im weiteren Verlauf stets ausreichend für die in einem Kalenderjahr in Verkehr zu bringenden Geräte bemessen sein.
Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten werden in der Regel vom Verbraucher auf den Wertstoffhöfen der Kommunen abgegeben. Für deren Entsorgung ist jedoch nicht die öffentliche Hand verantwortlich, sondern die Hersteller der Geräte. Ist auf einem Wertstoffhof ein Sammelbehältnis voll, ermittelt die stiftung ear, welcher registrierte Hersteller/Bevollmächtigte für die Abholung und den Austausch dieser Behälter verantwortlich ist. Maßgeblich dafür sind die Mengen an Geräten, die die einzelnen Hersteller in den Verkehr bringen. Haben Sie Geräte abgeholt, melden Sie die Gerätemengen im ear-Portal an die stiftung ear.
Sie müssen Ihre Kunden schriftlich informieren über:
Stellen Sie Elektrogeräte her, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden können, so sind Sie verpflichtet, diese Geräte zurückzunehmen, wenn sie Abfall werden.
Als Hersteller von b2b-Geräten informieren Sie Ihre Kunden bitte über: