Dies ist unter Umständen gar nicht so leicht zu beantworten. Nachfolgende Darstellungen sollen Ihnen die Entscheidung erleichtern:
Wozu gehöre ich?
Übergabestelle oder Entsorger? Entsorger oder Erstbehandlungsanlage?
Sie sind eine Übergabestelle, wenn
Sie Elektro-Altgeräte, die Sie als Gemeinde/Landkreis oder in deren Auftrag gesammelt haben, zur Abholung durch die Hersteller bzw. deren beauftragte Entsorger im Rahmen der Abholkoordination bereitstellen wollen.
Sie sind ein Entsorger, wenn
Ihr Unternehmen Altgeräte bei den Wertstoffhöfen im Auftrag von Herstellern oder Bevollmächtigen abholt und sie dann an eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage übergibt.
Sie sind eine Erstbehandlungsanlage, wenn
Ihr Unternehmen Elektroaltgeräte als Erster behandelt, also von Schadstoffen befreit oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Das Lagern oder Sammeln von Elektro-Altgeräten ist noch keine Erstbehandlung.
Hersteller oder Vertreiber?
Sie sind ein Vertreiber, wenn
Sie in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen und Sie diese Geräte ausschließlich von einem Hersteller/Lieferanten beziehen, der bereits für diese Geräte richtig registriert ist.
Verkaufen Sie in Deutschland Geräte, die Sie selbst herstellen, oder importieren Sie Geräte nach Deutschland, für die Ihr Lieferant nicht richtig registriert ist? Dann gelten Sie nach dem Gesetz als Hersteller und haben auch die Herstellerpflichten für diese Geräte. Beachten Sie also, dass Sie möglicherweise Hersteller und Vertreiber gleichzeitig sein können.
Hersteller oder Bevollmächtigter?
Sie sind ein Hersteller, wenn
Sie Elektrogeräte herstellen oder importieren und einen Unternehmenssitz in Deutschland haben.
Sie wollen die Pflichten für ein Unternehmen übernehmen, das nicht über einen Sitz in Deutschland verfügt, hier aber Elektrogeräte in den Verkehr bringen will? Dann sind Sie Bevollmächtigter.