Beantragen Sie als Hersteller/Bevollmächtigter jetzt eine Registrierung, wird die Registrierung erst nach Inkrafttreten der Änderungen im
ab 15.08.2018 erteilt werden. Stellen Sie Anträge daher nur noch in den neuen Gerätearten.Beantragen Sie als Hersteller/Bevollmächtigter jetzt eine Registrierung, wird die Registrierung erst nach Inkrafttreten der Änderungen im ElektroG ab 15.08.2018 erteilt werden. Stellen Sie Anträge daher nur noch in den neuen Gerätearten.