Anzeigepflichten
Als Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind Sie verpflichtet, der stiftung ear die Behandlungstätigkeit für jeden zertifizierten Anlagenstandort vor ihrer Aufnahme mit folgenden Angaben über das ear-Portal anzuzeigen:
- Anschrift und Kontaktinformationen des Betreibers
- Anschrift des Anlagenstandortes
- am Anlagenstandort behandelte Kategorie(n)
- Art der (Behandlungs-)Tätigkeiten je Kategorie
- Nachweis der Zertifizierung (§ 21 ElektroG)
Sollten Sie bereits über einen bestehenden Eintrag im Verzeichnis der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage verfügen, so vervollständigen Sie bitte Ihre dazu hinterlegten Daten durch Ergänzung der ab 01.01.2022 nötigen Angaben zum Anlagenstandort, den dort behandelten Kategorien und durchgeführten Behandlungstätigkeiten und laden, falls noch nicht geschehen, bis zum Ablauf des 30.06.2022 das aktuell gültige Zertifikat für den Standort hoch.
Veränderungen bei der Betreiberanschrift und den Kontaktinformationen, den behandelten Kategorien oder durchgeführten Behandlungstätigkeiten zeigen Sie bitte ebenfalls über den Account des Anlagenstandortes im ear-Portal an. Gleiches gilt für die Erneuerungen des Zertifikates, welches Sie bitte rechtzeitig über Ihren Anlagen-Account im ear-Portal hochladen. Ein ungültiges oder nicht fristgerecht übermitteltes Zertifikat führt zur Löschung des Eintrages aus dem Verzeichnis. Wenn Sie die Behandlungstätigkeit aufgeben wollen, teilen Sie uns über Ihren Account des entsprechenden Anlagestandortes direkt im ear-Portal mit, ab wann die Behandlungstätigkeit aufgegeben wird.
Weiterführende Informationen finden Sie im Hinweispapier für Anzeige- und Mitteilungspflichten für Betreiber von Erstbehandlungsanlagen.
► Wichtig: Ab 01.01.2022 prüft die stiftung ear Ihre Angaben je angezeigtem Anlagenstandort hinsichtlich der Anschrift und Kontaktinformationen des Betreibers, der dort behandelten Kategorien, der durchgeführten Behandlungstätigkeiten und der Gültigkeit des Zertifikates. Diese Prüfung ist gebührenpflichtig.