Aktuelles

  • - „Passive" Endgeräte fallen künftig auch unter das ElektroG

    Endgeräte, die Ströme lediglich durchleiten werden ab dem 01.05.2019 registrierungspflichtig.

  • - Gebührenverordnung für 2019

    Zum 01.01.2019 ist die neue Gebührenverordnung zum ElektroG (ElektroGGebV) in Kraft getreten.

  • - Logo für Sammelstellen von Elektro-Altgeräten und Batterien

    Handel und Kommunen setzen sich für eine frei­willige und ein­heitliche Kenn­zeichnung von Sammel­stellen für Elektro-Altgeräte und Altbatterien ein.

  • - Aus „ear-insight“ wird „INFObrief“

    Im Zuge der Änderungen des ElektroG haben wir auch den Newsletter überarbeitet.