Garantienachweis
Für die bisherigen Gerätearten von der stiftung ear für das Kalenderjahr 2018 anerkannte Garantienachweise konnten aufgrund entsprechender Übergangsvorschriften auch weiterhin bestehen bleiben bzw. verwendet werden (z.B. wenn eine weitere Registrierung in einer der neuen Gerätearten beantragt wurde). Wenn der nachgewiesene Betrag bereits ausgeschöpft war, müssten Sie für das Kalenderjahr 2018 eine weitere Garantie in der neuen Geräteart nachweisen, die den zusätzlich benötigten Betrag abdeckte. Seit dem 15.08.2018 kann ein bereits anerkannter Garantienachweis nicht mehr erhöht werden.
Hersteller / ElektroG-Bevollmächtigte, die erst jetzt eine Registrierung benötigen, erbrachten den Garantienachweis für die gültige neue Geräteart - soweit sie nicht auf einen bestehenden Garantienachweis für eine bisherige Geräteart zurückgreifen konnten.
Sind vorhandene Garantieunterlagen (z.B. Bürgschaften) auf einzelne Gerätearten bezogen, muss vor der nächsten Garantiezuordnung geprüft werden, ob die Garantieunterlagen angepasst werden müssen.