Herzlich willkommen bei der stiftung ear

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG informieren wir Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze.

Aktuelles

  • - Die Menge gesammelter Elektro-Altgeräte ist in 2021 deutlich gestiegen

    Die stiftung ear registriert im Vergleich zum Vorjahr merklich höhere Zahlen bei der Sammlung von Elektro-Altgeräten.

  • - Ab Juli müssen Supermärkte alte Handys, Taschenlampen und Elektrorasierer zurücknehmen

    Verbraucherinnen und Verbraucher können ab 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben.

  • - Zulassungsverfahren für ElektroG-Bevollmächtigte

    Detaillierte Hinweise zum Antrag auf Zulassung als Bevollmächtigter stehen Ihnen nun als Download zur Verfügung.

  • - Jahres-Statistik-Mitteilung 2021

    Die Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung für das Kalenderjahr 2021 ist vom 01.02.2021 bis 02.05.2022 im ear-Portal möglich.

  • - Reparieren, verschenken oder entsorgen? Vom Umgang mit Elektro-Altgeräten

    Was passiert mit kaputten oder ausrangierten Elektrogeräten? Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers.

  • - Rundschreiben Spezial/21 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben Spezial/21 für örE ist erschienen.

  • - Praxisworkshop für Eigenrücknahmesysteme nach dem BattG

    Die stiftung ear lädt am 28.07.2021 zu einem Praxisworkshop für Eigenrücknahmesysteme nach dem BattG ein.

Hotline

+49 911 76665-0

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