Mitteilungspflichten

Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Hersteller/Bevollmächtigter (§ 27 ElektroG) über das ear-Portal wie folgt ab:

Mitteilungspflicht Frist Hinweis

in Verkehr gebrachte Elektro­geräte

b2c-Geräte monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Geräteart

Haben Sie keine Elektro­geräte in Verkehr gebracht, melden Sie eine Menge „0” (Nullmenge)

b2b-Geräte

jährlich bis zum 30.04. des Folge­jahres/ je Geräteart

ins Ausland ver­brachte Elektro­geräte, die zuvor von einem Hersteller im Inland in Verkehr gebracht wurden („mittelbare Exporte“)

b2c-Geräte monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Geräteart Zurückgenommene gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte, die nach der Rücknahme ins Ausland ausgeführt werden, sind dabei gesondert auszuweisen

b2b-Geräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Geräteart

Rücknahme (b2c-Altgeräte)

Abholkoordination, unverzüglich/ je Gruppe

Eigenrücknahmen (b2c-Altgeräte)

monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Geräteart

Rücknahme b2b-Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie und Geräteart

zur Wieder­verwendung vorbereitete Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

recycelte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

verwertete Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

beseitigte Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

zur Behandlung ausgeführte Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

bei EBA zusammengefasste Mengen

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

 

In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus. 

► Wichtig: Die Pflicht zur jährlichen Mengenmitteilung entfällt nach der Aufhebung Ihrer Registrierung nicht sofort. Die Jahres-Statistik-Mitteilung geben Sie letztmalig bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres ab.

SOAP-Schnittstelle

Für Mengenmitteilungen haben wir eine elektro­nische Datenschnittstelle eingerichtet, weitere Informationen siehe.