Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des
sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen
- Bildschirmgeräte
- Geräte mit Bildschirmen größer als 100 cm²:
- Bildschirme und Monitore, die bisher der Kategorie Medizinprodukte (z.B. bildgebende Diagnostik- und Therapiegeräte) zugeordnet waren
- Bildschirme, die bisher der Kategorie Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Industrie-Notebooks, Industrie-Tablets) zugeordnet waren
- Oszilloskope
- LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen
- Monitore
- Video- /Grafikdisplays (unabhängig von der Bildschirmgröße)
Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können
- Fernseher, (Ultra) HD TVs, OLED TVs, LED TVs
- Geräte mit Bildschirm größer als 100 cm²
- E-Book-Reader
- E-Reader
- Laptops
- Notebooks
- Tablets und Tablet-PCs
- LCD-/LED-/OLED-Bilderrahmen
- VGA-/DVI-/HDMI-/TFT-/Touchscreen-Monitore/Displays
Bildschirmgeräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten
- Touch Panels (Smart Panels, Displays, Monitore etc.) für ausschließlich industrielle oder medizinische Zwecke
- Touchscreen-Kassensysteme
- Videogroßdisplays
Fehlinterpretation/Elektrogeräte, die nicht in die Kategorie 2 fallen
- GPS- und Navigationsgeräte
- Mobiltelefone
- Smartphones
- Phablets
- Taschenrechner
- Telefone
... werden – unabhängig von der Bildschirmgröße – immer der Kategorie 6 zugeordnet.
Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und deren Hauptzweck nicht die Darstellung von Bildern und Informationen auf einem Bildschirm ist:
- Drucker
- Dunstabzugshauben
- Geldautomaten
- Industriemaschinen
- Kopierer
- Kühlschränke
- medizinische Geräte
... werden den Kategorien 1, 4–6 zugeordnet.
LED-Boards (Werbetafeln mit Lauftext), aufgebaut aus einzelnen Leuchtdioden, gelten als Leuchten und sind den Kategorien 4 oder 5 zugeordnet.