Mitteilungspflichten
Haben Sie als
optiert, geben Sie bitte sämtliche Mengenmitteilungen über das ear-Portal wie folgt ab:Mitteilungspflicht | Frist | Hinweis |
---|---|---|
Rücknahme (b2c-Altgeräte) |
monatlich bis zum 15. des Folgemonats/ je Gruppe und Kategorie |
Haben Sie keine Altgeräte an die abgegeben, melden Sie eine Menge „0” (Nullmenge) |
zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
recycelte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
verwertete Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
beseitigte Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
bei EBA zusammengefasste Mengen |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus.
► Wichtig: Die Pflicht zur jährlichen Mengenmitteilung entfällt nach Beendigung der Optierung nicht sofort. Die Jahres-Statistik-Mitteilung geben Sie letztmalig bis zum 30. April des jeweiligen Folgejahres ab.