Standardtransporteinheiten
Im ear-Portal finden für die 6 Gruppen des
die nachfolgend aufgeführten sog. Standardtransporteinheiten Verwendung. Damit ist keine Feststellung der ADR-Konformität der bzw. einzelner Behältnisse verbunden. Grundlage der aktuellen Zusammenstellung ist das „Arbeitsergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe von kommunalen Spitzenverbänden und ZVEI/Bitkom (Stand 01.09.2015)”.Eine TPE kann aus einem oder mehreren Behältnissen bestehen.
Gemäß § 15 ElektroG müssen Hersteller /
die Behältnisse nach § 14 ElektroG unentgeltlich aufstellen und abdecken.► Wichtig: Eine Vollmeldung erfolgt immer für sämtliche Behältnisse einer TPE. Einzelne Behältnisse einer TPE können nicht gesondert vollgemeldet werden.
Standardtransporteinheiten ab 01.07.2023 (Stand: 01.07.2023)
Gruppe | Standardtransporteinheit | Sondertransporteinheit einer Gruppe |
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1 |
1 St. Abrollcontainer 38 m³ |
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2 | 1 St. Abrollcontainer 38 m³ |
7 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für batteriebetriebene |
3 |
2 St. Rungenpalette einschließlich Inlay je 1 m³ |
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4 |
1 St. Abrollcontainer 38 m³ |
7 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für batteriebetriebene Altgeräte |
5 |
1 St. Abrollcontainer 38 m³ |
7 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für batteriebetriebene Altgeräte |
6 |
4 St. Europalette je 0,75 m³ |
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Zusätzlich zu den bisherigen Sondertransporteinheiten werden ab dem 01.12.2018 Sondertransporteinheiten für batteriebetriebene Altgeräte auch in den neuen Gruppen 2, 4 und 5 vorgesehen werden.
Ggfs. erforderliche Behälterwechsel können Sie bei Bedarf individuell über das Ab-/Anmelden von TPE im ear-Portal realisieren.