Als
sind Sie verpflichtet, die von Ihnen in Ihrem Zuständigkeitsgebiet eingerichteten Übergabestellen für Altgeräte der stiftung ear (§ 25 Absatz 1 ElektroG) im ear-Portal anzuzeigen.Änderungen der angezeigten Übergabestellen nimmt jeder örE selbst unter seinem eigenen örE-Account ausschließlich über das ear-Portal vor. Ist eine Sammelstelle gleichzeitig auch Übergabestelle, zeigen Sie diese als Übergabestelle an.