Eigenrücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien
Für Gerätebatterien müssen Batteriehersteller oder deren BattG-Bevollmächtigte zur Erfüllung ihrer Produktverantwortung eigene
einrichten und betreiben (Eigenrücknahmesysteme). Die tragen dafür Sorge, dass Geräte-Altbatterien durch und für die verpflichteten Hersteller/ gesammelt, verwertet oder beseitigt werden.Sie müssen ein solches Eigenrücknahmesystem einrichten bzw. ein bestehendes System (mit)betreiben, wenn Sie
- Hersteller im Sinne des oder dessen Bevollmächtigter sind und
- die angebotenen Produkte als Gerätebatterien in den Anwendungsbereich des BattG fallen.
Einrichtung und Betrieb eines Eigenrücknahmesystems können durch einen einzelnen Hersteller oder durch mehrere Hersteller/BattG-Bevollmächtigte gemeinsam erfolgen.
► Wichtig: Die zusammenwirkenden Hersteller/BattG-Bevollmächtigten können bei der Einrichtung und dem Betrieb einen Dritten beauftragen. Eine Übertragung von Herstellerpflichten auf den Dritten mit befreiender Wirkung für die jeweiligen Hersteller/BattG-Bevollmächtigten, findet aber nicht statt.