Standardtransporteinheiten

Im ear-Portal finden für die 6 Gruppen des ElektroG die nachfolgend aufgeführten sog. Standardtransporteinheiten Verwendung. Damit ist keine Feststellung der ADR-Konformität der TPE bzw. einzelner Behältnisse verbunden. Grundlage der aktuellen Zusammenstellung ist das „Arbeitsergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe von kommunalen Spitzenverbänden und ZVEI/Bitkom (Stand 01.09.2015)”.

Standardtransporteinheiten ab 01.07.2023 (Stand: 01.07.2023)

Gruppe Standardtransporteinheit Sondertransporteinheit einer Gruppe
1

1 St. Abrollcontainer 38 m³

 

2 1 St. Abrollcontainer 38 m³

7 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für batteriebetriebene Altgeräte

3

2 St. Rungenpalette einschließlich Inlay je 1 m³
und
2 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³
und
1 St. Spannringfass je 0,03 m³
und
2 St. Karton für überlange Leuchtstoffröhren (> 150 cm) je 0,18 m³

 
4

1 St. Abrollcontainer 38 m³

7 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für batteriebetriebene Altgeräte
7 St. Europalette je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest oder sechswertiges Chrom enthalten

5

1 St. Abrollcontainer 38 m³
oder
3 St. Absetzcontainer je 10 m³

7 St. Eurogitterbox einschließlich Inlay je 0,75 m³ als Sondertransporteinheit für batteriebetriebene Altgeräte

6

4 St. Europalette je 0,75 m³

 

 

Zusätzlich zu den bisherigen Sondertransporteinheiten werden ab dem 01.12.2018 Sondertransporteinheiten für batteriebetriebene Altgeräte auch in den neuen Gruppen 2, 4 und 5 vorgesehen werden.