Änderungen ElektroG 2018
Die seit dem 15.08.2018 geltenden Änderungen haben folgende Auswirkungen für Sie als Hersteller /
:- seit 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich wodurch z.B. Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig sein können
- die Garantieparameter für 2018 gelten für das gesamte Kalenderjahr
- bestehende Registrierungen werden automatisch in die neue Geräteart überführt, folglich müssen Sie Ihre Registrierungen prüfen und Änderungsbedarf anzeigen
- die monatlichen Ist-Inputmitteilungen sind ab September bzw. November 2018 in den neuen Gerätearten abzugeben
- die Jahres-Statistik-Mitteilung ist für das gesamte Jahr 2018 in den neuen Gerätearten, Kategorien und Gruppen abzugeben
Auf den folgenden Unterseiten haben wir die wesentlichen Informationen für Sie zusammengefasst.