Wärmeüberträger

Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des ElektroG sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).

Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen

  • Entfeuchter
  • Gefriergeräte
  • Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten (mit Kühlfunktion: Heiß-/Kaltwasserbereiter/-spender, Trinkbrunnen, Wasserspender, Watercooler) 
  • Klimageräte
  • Kühlschränke 
  • Kühlgeräte 
  • ölgefüllte Radiatoren 
  • Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten oder Substanzen als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
  • Wärmepumpen 
  • Wärmepumpentrockner

Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können

  • Boiler
  • (Haushalts-) Geräte mit Kühl-/Gefrierfunktion
  • Getränkekühler 
  • Kühlboxen mit Kompressor
  • Warmwasserspeicher

Wärmeüberträger für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten

  • Industriekompressoren mit Kühlfunktion
  • Kühlgeräte zur Lebensmittelverpackung/-verarbeitung 
  • Kühltheken
  • Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie 

Fehlinter­pretation/Elektro­geräte, die nicht in die Kategorie 1 fallen

  • Be- und Entlüftungsgeräte 
  • Elektroherde und-backöfen
  • Gasthermen
  • Heizfolien
  • Heizgeräte
  • Heizlüfter   
  • Infrarotheizungen   
  • Konvektor-Heizkörper
  • Kühlgeräte mit reinem Wasserkreislauf und alle sonstigen Geräte, welche lediglich Wasser (ohne Kühlmittel) zum Temperaturaustausch verwenden
  • Mikrowellengeräte
  • Nachtspeicheröfen 
  • Pelletöfen
  • Saunen
  • Ventilatoren
  • Wäschetrockner (ohne Wärmepumpe)