Wärmeüberträger
Die folgenden Beispiele gelten für Produkte, die Elektrogeräte im Sinne des
sind (§ 3 Nummer 1 ElektroG).Elektrogeräte, die sowohl als b2c- als auch als b2b-Geräte vorkommen
- Entfeuchter
- Gefriergeräte
- Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten (mit Kühlfunktion: Heiß-/Kaltwasserbereiter/-spender, Trinkbrunnen, Wasserspender, Watercooler)
- Klimageräte
- Kühlschränke
- Kühlgeräte
- ölgefüllte Radiatoren
- Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten oder Substanzen als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden
- Wärmepumpen
- Wärmepumpentrockner
Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können
- Boiler
- (Haushalts-) Geräte mit Kühl-/Gefrierfunktion
- Getränkekühler
- Kühlboxen mit Kompressor
- Warmwasserspeicher
Wärmeüberträger für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten
- Industriekompressoren mit Kühlfunktion
- Kühlgeräte zur Lebensmittelverpackung/-verarbeitung
- Kühltheken
- Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie
Fehlinterpretation/Elektrogeräte, die nicht in die Kategorie 1 fallen
- Be- und Entlüftungsgeräte
- Elektroherde und-backöfen
- Gasthermen
- Heizfolien
- Heizgeräte
- Heizlüfter
- Infrarotheizungen
- Konvektor-Heizkörper
- Kühlgeräte mit reinem Wasserkreislauf und alle sonstigen Geräte, welche lediglich Wasser (ohne Kühlmittel) zum Temperaturaustausch verwenden
- Mikrowellengeräte
- Nachtspeicheröfen
- Pelletöfen
- Saunen
- Ventilatoren
- Wäschetrockner (ohne Wärmepumpe)