Mitteilungspflichten

Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Betreiber einer Erstbehandlungsanlage je angezeigtem Anlagenstandort über das ear-Portal wie folgt ab:

Mitteilungspflicht Frist Hinweis

Nach § 17a angenommene Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie Altgerätemenge, die von der EBA an eingerichteter Rücknahmestelle selbst angenommen wurde

zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

recycelte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

verwertete Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

beseitigte Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

zur Behandlung ausgeführte Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

     

Nach § 17b angenommene Altgeräte

jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

Altgerätemenge, die von örE im Rahmen einer Kooperation übernommen wurde
zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
recycelte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
verwertete Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
beseitigte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
     
Nach § 19 Absatz 2 Satz 2 angenommene Altgeräte  jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie Altgerätemenge, die von Endnutzern zur Entsorgung übernommen wurde
zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
recycelte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
verwertete Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
beseitigte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie

In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus.

Hinweispapier für EBA

Weiterführende Informa­tionen finden Sie im Hinweispapier für Anzeige- und Mitteilungspflichten für Betreiber von EBA, siehe.