Mitteilungspflichten
Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Betreiber einer Erstbehandlungsanlage je angezeigtem Anlagenstandort über das ear-Portal wie folgt ab:
Mitteilungspflicht | Frist | Hinweis |
---|---|---|
Nach § 17a angenommene Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | Altgerätemenge, die von der | an eingerichteter Rücknahmestelle selbst angenommen wurde
zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
recycelte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
verwertete Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
beseitigte Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
– |
Nach § 17b angenommene Altgeräte |
jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
Altgerätemenge, die von | im Rahmen einer Kooperation übernommen wurde
zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
recycelte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
verwertete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
beseitigte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
Nach § 19 Absatz 2 Satz 2 angenommene Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | Altgerätemenge, die von Endnutzern zur Entsorgung übernommen wurde |
zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
recycelte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
verwertete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
beseitigte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
zur Behandlung ausgeführte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie | – |
In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus.
Hinweispapier für EBA
Weiterführende Informationen finden Sie im Hinweispapier für Anzeige- und Mitteilungspflichten für Betreiber von EBA, siehe.