Zahlungsmodalitäten

Sie können zwischen der Zahlart SEPA-Basislastschrift und Überweisung zur Regulierung der erlassenen Gebührenbescheide wählen. Die Zahlungsart legen Sie selbst bei der Erstellung des Benutzeraccounts fest. Eine entsprechende Aufgabe hierzu erscheint in Ihrem Postfach unter „Aufgaben“.

Sie können die Zahlungsart jederzeit gebührenfrei im ear-Portal ändern. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Änderung nur für die Zukunft wirksam ist. Auf jedem Gebührenbescheid ist angedruckt, für welche Zahlart Sie sich entschieden haben.

SEPA

Sie können sich für den bequemen Einzug der Gebühren im SEPA-Basislastschriftverfahren entscheiden. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Hinterlegen Sie im ear-Portal im Bereich Zahlungsart die gültige IBAN des Kontos Ihres Unternehmens, von dem die stiftung ear die Gebühren einziehen soll.
  • Stimmen Sie dem Lastschrifteinzug per Mausklick in der entsprechenden Checkbox zu.
  • Sie erhalten dann von uns eine Zusammenfassung des online erteilten SEPA-Mandats per E-Mail für Ihre Unterlagen.
  • Die per SEPA-Basislastschrift einzuziehenden Gebührenbeträge werden dem Zahlungspflichtigen gegenüber jeweils 14 Tage vor Bankbelastung per E-Mail angekündigt (Belastungsanzeige – Prenotification).

Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob das von Ihnen bereitgestellte Mandat noch aktuell bzw. gültig ist.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch, dass ein SEPA-Mandat von dem länger als 36 Monate kein Gebrauch gemacht wurde, erlischt. Ihre Zahlungsart wird danach automatisch auf Überweisung umgestellt.

Widerruf der Einzugsermächtigung

Widerrufen Sie Ihr Sepa-Mandat, indem Sie Ihre Zahlungsart im ear-Portal auf Überweisung umstellen.

Überweisung

Sie können die Gebührenbescheide durch Überweisung der Gebühren auf eines der Konten der stiftung ear begleichen. Die Kontodaten entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid. Im Verwendungszweck der Überweisung geben Sie, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können, bitte nur die Gebührenbescheids- und die Debitorennummer an.

Die Gebühr wird 10 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

Weitere Information

Die rechtlichen Grundlagen stehen unter.