Sonstige Kosten

Von den Gebühren, die die stiftung ear für Leistungen, die sie erbringt, erhebt, müssen Sie zusätzliche Kosten unterscheiden, die in Verbindung mit der Registrierung entstehen können, die aber außerhalb des Einflussbereichs der stiftung ear stehen und die auch nicht für Leistungen der stiftung ear anfallen.

Gesamtgarantiebetrag/Garantiebetrag

Der Garantiebetrag ist der Betrag, der voraussichtlich benötigt wird, um die Finanzierung der Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte nach dem Ablauf ihrer Lebensdauer sicherzustellen. Es handelt sich folglich um eine Sicherheit und nicht um eine zu entrichtende Gebühr. Die Sicherheit kann nur im Garantiefall durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verwendet werden. Sie wird niemals für die Bezahlung von Entsorgungskosten bei Insolvenz des einzelnen Herstellers, bei Verletzung der Abholpflicht oder für entstandene Kosten im Rahmen der Abholkoordination in Anspruch genommen.

Entsorgungskosten

Sofern Sie eine Abholanordnung bzw. Aufstellungsanordnung erhalten, müssen Sie damit rechnen, dass zusätzlich zu den oben genannten Gebühren für den Verwaltungsakt auch Kosten für die Rücknahme, Verwertung und Entsorgung der Elektrogeräte entstehen. Diese sind von den vertraglichen Vereinbarungen abhängig, die Sie mit dem von Ihnen beauftragten Entsorger getroffen haben.

Dienstleisterkosten

Bedienen Sie sich zur Erfüllung Ihrer Pflichten aus dem ElektroG eines Dienstleisters, fallen Entgelte aufgrund der privatrechtlichen Verträge an. Diese entrichten Sie direkt an Ihren Vertragspartner. Die Dienstleister sind am Markt tätige Unternehmen, die in ihrer Preisgestaltung frei sind.

Bußgelder

§ 29 BattG bzw. § 45 ElektroG enthalten Bußgeldvorschriften unter anderem für Hersteller bzw. Bevollmächtigte nach § 4 BattG bzw. § 8 ElektroG, die bestimmte Pflichten nicht erfüllen und somit ordnungswidrig handeln. Die Aufgaben mit denen die stiftung ear beliehen wurde, umfassen die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten nicht. Daher kann die stiftung ear auch keine Auskünfte zur konkreten Höhe der zu erwartenden Bußgelder geben. Sofern Sie einen Anhörungsbogen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das in dieser Angelegenheit zuständige Umweltbundesamt.

 

Aktuelles

  • Das Rundschreiben 4/2024 für örE ist erschienen.


  • Ab 01.01.2025 gelten neue Werte zur Ermittlung der Garantiebeträge zur Absicherung der Entsorgung von Elektro-Altgeräte. Diese finden Sie…


  • Das Rundschreiben 3/2024 für örE ist erschienen.


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