Registrierungsanträge (weitere/ersetzende)
Am 26.10.2018 hat die stiftung ear alle bestehenden Registrierungen für bisherige Gerätearten im ear-Portal und im Verzeichnis der registrierten Hersteller in die entsprechende Nachfolgegeräteart überführt. Wenn Ihr Unternehmen (auch)
in Verkehr bringt, die nicht dieser Nachfolgegeräteart zuzuordnen sind, müssen Sie eine ersetzende (oder weitere) Registrierung beantragen, um die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 zu nutzen und am 01.01.2019 richtig registriert zu sein. Um zu prüfen, ob Sie ersetzende oder weitere Registrierungen benötigen, nutzen Sie bitte die Überführungssimulation.Zu welchem Zeitpunkt sind ersetzende oder weitere Registrierungen zu beantragen?
Sie bringen Produkte in Verkehr, für die Sie am 26.10.2018 nicht automatisch eine Registrierung in der richtigen Geräteart erhalten haben und für die Sie eine ersetzende oder weitere Registrierung benötigen?
- Dann müssen Sie ab dem 15.08.2018 bis zum 15.11.2018 eine Registrierung in der ersetzenden oder weiteren Geräteart - mit Wunschtermin zum 01.01.2019 - beantragen. Soll es sich um eine ersetzende Registrierung handeln, setzen Sie im ear-Portal bitte ein Häkchen bei „Änderungsanzeige".
- Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten, damit sichergestellt ist, dass die Registrierung zum 01.01.2019 auch erteilt werden kann.
Beispiel: Sie verfügten bislang über eine Registrierung mit der Marke „X" in der Geräteart „Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten". Sie bringen aber nicht nur „kleine Spielzeuge" bis einschließlich 50 cm in Verkehr, sondern zusätzlich Spielzeuge mit einer äußeren Abmessung von mehr als 50 cm.
In diesem Fall müssten Sie ab dem 15.08.2018 bis spätestens 15.11.2018 zusätzlich eine weitere Registrierung in der neuen Geräteart „Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können" beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst ab dem Datum der Antragstellung von der Übergangsregelung profitieren.
Sie bringen Produkte in Verkehr, für die Sie eine ersetzende oder weitere Registrierung benötigen, weil diese Produkte ab dem 15.08.2018 in den Anwendungsbereich des
fallen und Sie aus der automatischen Überführung keine Registrierung in der richtigen Geräteart erhalten haben?- Dann müssen Sie am 15.08.2018 eine Registrierung in der ersetzenden oder weiteren Geräteart - mit Wunschtermin zum 01.01.2019 – beantragen. Soll es sich um eine ersetzende Registrierung handeln, setzen Sie im ear-Portal bitte ein Häkchen bei „Änderungsanzeige".
Beispiel: Sie verfügten bislang nur über eine Registrierung mit der Marke „X" in der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten", die automatisch in die Geräteart „Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ überführt wurde. Sie bringen aber auch große Möbel mit der Marke „X“ in Verkehr, die seit dem 15.08.2018 in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen und der Geräteart „Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ zuzuordnen sind.
In diesem Fall müssten Sie am 15.08.2018 zusätzlich eine weitere Registrierung in der neuen Geräteart „Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können" beantragen.