Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind verpflichtet, der stiftung ear die Behandlungstätigkeit für jeden zertifzierten Standort vor ihrer Aufnahme anzuzeigen. Für die Prüfung der Plausibilität der Anzeige fällt eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 1.14 des Gebührenverzeichnisses als Anlage 1 zu § 1 ElektroGBatGGebV an. Die Gebühr fällt je Zertifikat und Anzeige an.
Weitere Information
Die ElektroGBattGGebV in Ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter.