Mitteilungspflichten
Sofern Sie noch nicht über einen Vertreiberaccount verfügen, ist es erforderlich, dass Sie im ear-Portal über die Schaltfläche „Als Vertreiber neu anmelden“ einmalig einen eigenen Account anlegen. Die Anlage des Accounts und die Abgabe der jährlichen Mitteilung bei der stiftung ear sind für Sie gebührenfrei.
Alle Mengenmitteilungen geben Sie als Vertreiber über das ear-Portal wie folgt ab:
Mitteilungspflichten | Frist | Hinweis | |
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Rücknahme (b2c-Altgeräte) | eigenverantwortliche Entsorgung |
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jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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zur Wiederverwendung vorbereitete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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recycelte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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verwertete Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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beseitigte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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zur Behandlung ausgeführte Altgeräte | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
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bei Erstbehandlungsanlagen zusammengefasste Mengen | jährlich bis zum 30.04. des Folgejahres/ je Kategorie |
In den Kategorien 4 und 5 weisen Sie bitte Photovoltaikmodule und andere Altgeräte stets gesondert aus.