Fest- und Rahmengebühren
Zu unterscheiden sind Festgebühren und Rahmengebühren:
Bei Festgebühren bezahlen Sie den Betrag, den der Gebührentatbestand in der Anlage 1 zu § 1
anführt, jeweils für die dort genannte Leistung, z.B. für die Registrierung:Nr. | Tatbestand | Gebühr in EUR |
---|---|---|
1.1 |
Registrierung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 |
xxx,xx |
2.1 | Registrierung nach § 20 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 je Hersteller, Marke und Batterieart oder je Bevollmächtigten, vertretenen Hersteller, Marke und Batterieart |
Bei den Rahmengebühren, wie sie beispielsweise für den Feststellungantrag oder den Widerruf der Registrierung erhoben werden, rechnet die stiftung ear je nach Schwierigkeit und Umfang des Einzelfalles ab. Daher kann die stiftung ear in diesen Fällen die genaue Gebührenhöhe nicht im Vorfeld mitteilen:
Nr. | Tatbestand | Gebühr in EUR |
---|---|---|
1.3 |
Bescheinigung über die Registrierungspflicht nach den §§ 6 und 37 Absatz 1 ElektroG |
xxx,xx bis x.xxx,xx |
2.2 |
Bescheinigung über die Registrierungspflicht nach §§ 4, 20 Absatz 1 BattG |
Allen Gebühren ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Die jeweils gültige Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der ElektroGBattGGebV unter.
Weitere Information
Die ElektroGBattGGebV in Ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter.