Produktbereiche, Regelsetzung und Regeln
Als registrierter Hersteller/
haben Sie die Möglichkeit, an der internen Regelsetzung der Gemeinsamen Stelle mitzuwirken und sich aktiv einzubringen, da Sie durch Ihre Registrierung einem sog. Produktbereich angehören. Die Produktbereiche entsprechen den Kategorien des . Entsprechend den 6 Kategorien existieren daher 6 Produktbereiche. Ein Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter kann dementsprechend mehreren Produktbereichen zugeordnet sein, wenn er in Gerätearten mehrerer Kategorien registriert ist.Aufgaben und Expertengremien der Produktbereiche
Die zur Aufgabenerfüllung der Gemeinsamen Stelle erforderlichen Regeln werden von Expertengremien der Produktbereiche erarbeitet. Durch die Regelsetzung der Produktbereiche werden unter anderem die Bestimmungen des ElektroG im Hinblick auf eine einheitliche und wettbewerbsneutrale Umsetzung konkretisiert.
Als registrierte Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte können Sie beispielsweise über Regelvorschläge abstimmen und in den unterschiedlichen Expertengremien eines Produktbereichs mitwirken bzw. über die Besetzung dieser Expertengremien mitentscheiden.
Die satzungsgemäßen Expertengremien eines Produktbereichs („PB“) sind:
Produktbereichsversammlung („PBV“)
Dieser gehören alle registrierten Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigten eines PB an. Die PBV stimmt über Vorhaben der Regelsetzung ab. Sie wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
Produktbereichsarbeitsgruppe („PBA“)
In der PBA werden die Vorhaben der Regelsetzung eines PB bearbeitet.
Darüber hinaus existiert eine
Produktübergreifende Arbeitsgruppe („PBÜ“)
Die PBÜ ist das Expertengremium, das Vorhaben der Regelsetzung bearbeitet, die mehrere Produktbereiche betreffen. Die PBÜ setzt sich aus Mitgliedern der 6 Produktbereichsversammlungen zusammen.
Alle Abstimmungen über Regelvorschläge und Wahlen erfolgen elektronisch über das ear-Portal. Über Ihren Produktbereich bzw. Ihre Produktbereiche betreffende Abstimmungen werden Sie vorab mittels Einladung durch den jeweiligen Wahlvorstand informiert. Sowohl das Verfahren zur Regelsetzung als auch der Ablauf von Wahlen und Abstimmungen ist in der Gemeinsamen Geschäfts- und Wahlordnung der Expertengremien der stiftung ear geregelt, die Sie auf der rechten Seite einsehen können.
Übersicht der Regeln
ear 18-001 | Gerätearten Wärmeüberträger | siehe |
ear 18-002 | Gerätearten Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten | siehe |
ear 18-003 | Gerätearten Lampen | siehe |
ear 18-004 | Gerätearten Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte) | siehe |
ear 18-005 | Gerätearten Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) | siehe |
ear 18-006 | Gerätearten Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt | siehe |
ear 02-003 | Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe | siehe |
ear 03-011 | Gerätearten - Festlegung Entsprechung | siehe |
ear 04-001 | Erfassen in Verkehr gebrachter Mengen (Input) | siehe |
Gemeinsame Geschäftsordnung
Die verabschiedete Gemeinsame Geschäftsordnung der Expertengremien der stiftung ear finden Sie hier